WEG-Verwaltung
Jährliche Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer, Durchführung von Beschlüssen und Durchsetzung der Hausordnung, Maßnahmen treffen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Aufstellen eines jährlichen Wirtschaftsplanes und Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben sowie Umlage zu der Instandhaltungsrücklage bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.